Hunde-Schule

 AGB der Hunde-Schule Mona Paulsen

§ 1 Gesundheitliche Voraussetzungen
1. Alle teilnehmenden Hunde müssen nach den geltenden Bestimmungen entsprechend ausreichend geimpft sein.
2. Kranke Hunde (Durchfall, Erbrechen, ansteckende Krankheiten, Parasiten) sind vom Ausbildungsgelände fernzuhalten.
3. Auf besondere körperliche Beeinträchtigungen und Eigenschaften ist vor Betreten des Ausbildungsplatzes hinzuweisen.

§ 2 Haftung
1. Das Betreten des Betriebsgeländes und die Benutzung aller Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
2. Voraussetzung für das Betreten des Geländes ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Hund.
3. Jeder Hundehalter haftet für die durch ihn oder durch seinen Hund verursachten Schäden. Im Besonderen bei Verletzungen durch Raufereien unter den Hunden und bei sonstigen gegenseitigen Ersatzansprüchen, einigen sich die Parteien untereinander.

§ 3 Preise
1. Die anfallenden Kosten richten sich nach der zurzeit gültigen Preisliste.
2. Die Kosten sind direkt vor der Ausbildung oder der entsprechenden Leistung in bar zu bezahlen.

§ 4 Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden
Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin in schriftlicher Form ohne Angabe von Gründen möglich (gültiges Datum: Eingang der Rücktrittserklärung). Erfolgt keine oder eine spätere Absage, werden die Stornierungskosten ohne Nachweis eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes für Vorleistungen und entgangenen Gewinn für die Veranstaltung wie folgt berechnet:
 Bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine Stornokosten.
 Bis vier Wochen vor Veranstaltung 20 % der Veranstaltungsgebühr.
 Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei vorzeitiger Beendigung erfolgt keine Rückerstattung.

Sollte die Hunde-Schule Mona Paulsen einen Ersatzteilnehmer stellen können, erhalten Sie die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % zurück.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung von Stornierungskosten, können Sie auch einen Ersatzteilnehmer benennen.
Der Kunde kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB vom Vertrag zurück treten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

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